gutachten
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Gutachtenerstellung für folgende Bereiche
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB bei
- Vermögensfeststellungen
- Vermögensauseinandersetzungen
- Vermögensteilung
- Kauf oder Verkauf eines Objektes
- Erbauseinandersetzungen / Erbteilung
- Scheidungsverfahren
- Erbbauzinsanpassung
- Entschädigungsregelungen
- Zwangsversteigerungen
- Bestandsbewertung
- Beleihung / Finanzierung
- Grundbesitzbewertung für steuerliche Zwecke (Erbfall, Betriebsentnahme, Betriebsauflösung, Schenkung, u.a.)
- Rechte, Beschränkungen und Belastungen (Wohnungs- recht, Nießbrauch, Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Erbbaurecht)
Miet- und Pachtwertgutachten
- Mieterhöhungsverlangen
- Mietzinsminderung
- Streitigkeiten aus Mietverträgen (Zustand der Mietsache, Flächendifferenzen, Betriebs- und Nebenkostenabrechnung)
- Bewertung von Zubehör, Ein- und Umbauten
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Bewertung von Spezialimmobilien
Grundstücksbewertung - ist doch leicht, oder? An dieser Frage ist dann zu zweifeln, wenn Sonderimmobilien wie Hotels, Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe, Einzelhandel, Fabriken oder auch nur Wald- und Wiesengrundstücke bewertet werden sollen.
Vielfach versagen bei solchen Immobilien die reinen Verordnungsvorgaben wie WertV und WertR und es sind Wege zu beschreiten, die die Ableitung eines Verkehrswertes plausibel und nachvollziehbar gestalten.
Wo beginnt die Berücksichtigung des Unternehmens, welches die Immobilie verwendet, wo hört sie auf? Spezielle Verfahren ermöglichen die Beherrschung der schmalen Gratwanderung zwischen Grundstücksbewertung und Unternehmensbewertung.Bewertung mit nominierten und nichtnominierten Verfahren anhand
- Erwartungswertanalysen
- Auswertung von Bilanzen zur Wertermittlung
- Prüfung von Multifunktionalität
- Simulation weiterer Nutzungen einschl. Kosten / Investitions- überlegungen
- Renditeüberlegungen
- Plausibilitätskontrollen
- Rentabilitätsnachweise
- Wertermittlung auf Umsatzbasis
- Ertragsableitung aus unternehmensspezifischen Erträgen
Wertgutachten für
- Büros und Arztpraxen
- Zur Neuentwicklung anstehender Immobilien
- Lager- und Fabrikationsflächen
- Objekte des produzierenden Gewerbes z.B. Handwerksbetriebe
- Garagen, Tiefgaragen, Stellplätze
- Einkaufsmärkte, Kaufhäuser, Ladengeschäfte Hotels, Pensionen
- Freizeitanlagen wie Tenniscourts, Reithöfe, Lichtspieltheater, Campingplätze, Freizeitbäder, etc.
- Alten- und Seniorenheime, Krankenhäuser
- Landwirtschaftliche Grundstücke einschl. Wald, Wasserflächen
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Bestandsaufnahme
- Erstellung von Bestandsplänen anhand des örtlichen Aufmasses.
- Ermittlung und Überprüfung von Wohn- und Nutzflächen sowie Rauminhalten.
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Gebäudeaufteilung
- Erstellen von Aufteilungsplänen für neue oder bestehende Objekte zwecks Bildung von Sonder- und Teileigentum (Eigentumswohnungen, Büros, Garagen) nach dem WEG
- Antragstellung auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Wohnflächen- bzw. Miteigentumsanteilsberechnung für die notarielle Teilungserklärung
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Beratung
Umfassende Beratung bereits beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sowie vor Abschluss von Miet- und Pachtverträgen (keine Rechtsberatung).